Bildungsscheck für OWL goes Fundraising….*

…. bedeutet, eine Ersparnis von 50% auf die normale Gebühr! Wir sind seit kurzem förderfähig. Also: Machen Sie einen Termin bei einer Vergabestelle und melden sich schnell an! Wenn Sie Fragen dazu haben: Ich bin gerne für Sie da!

*Achtung: Gilt für NRW….

Hier einmal die Fördervorraussetzungen in Kurzform:

Förderkonditionen für den Bildungsscheck NRW

Regelung für die Ausgabe von Bildungsschecks ab 30.04.2018

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Zielsetzung ist es Beschäftigung zu sichern, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und die Unterstützung von KMU im digitalen Wandel. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck beantragt ein Unternehmen des Privatrechts mit Sitz in NRW den Bildungsscheck. Es wird ein Ansprechpartner des Betriebes beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten

Was bleibt unverändert beim Bildungsscheck NRW?

 Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden zu 50% bis maximal 500€ gefördert.

 Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

 Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

 Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.

 Der Arbeitgeber (Betrieb) darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

 Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie

Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

 Die Weiterbildung darf vor der Bildungsscheckberatung und der Ausstellung des

Bildungsschecks noch nicht begonnen haben. Eine Kursbuchung/Anmeldung ist jedoch vor der Bildungscheckberatung und -ausgabe möglich.

Was ist künftig neu im betrieblichen Zugang?

 Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).

 Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.

 Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind folgende Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen:

 Lohn- und Gehaltsempfängerinnen bzw. –empfänger

 für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen

und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind

 mitarbeitende Eigentümer bzw. Eigentümerinnen

 Teilhaber bzw. Teilhaberinnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben

und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen

 Auszubildende werden nicht mitgezählt

Teilzeitstellen und Stellen, die unterhalb der betrieblichen Normalarbeitszeit liegen, werden zu Vollzeitstellen aufsummiert (Vollzeitstellenäquivalente, z. B. zwei Halbtagsstellen entsprechen einer vollen Stelle).

Wer kann keinen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten?

• Selbständige, mitarbeitende und angestellte Betriebsinhaber / Eigentümer

• Beschäftigte, die neben einem Einkommen aus einer geringfügigen oder gering bezahlten beruflichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB III erhalten (sog. ALG I-Empfängerinnen und -Empfänger).

• Geringfügig Beschäftigte, Teilzeit- oder befristet Beschäftigte, Ausnahme: wenn das Beschäftigungsverhältnis die Haupt- bzw. die einzige Beschäftigung darstellt, sofern nicht der Prämiengutschein des Bundes vorrangig zu nutzen ist.

• Beschäftigte im öffentlichen Dienst , Studierende und Schüler, Auszubildende, Praktikanten/Volontäre, Bundesfreiwilligendienstleistende

Berufliche Weiterbildungen, bei denen die Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Förderung durch das AFBG (Meister-BAföG) haben, können weder im betrieblichen noch im individuellen Zugang mit dem Bildungsscheck gefördert werden.

Bei den Volkshochschulen im Kreis Gütersloh und der IHK erhalten Sie den individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW und die Bildungsprämie. Dort werden Sie zu beiden Fördermöglichkeiten umfassend beraten. Gerne nennen wir Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort.

Ihre Ansprechpartner bei der pro Wirtschaft GT GmbH:

Andrea Böddeker: Elke Pauly:

Andreas Lühmann: Matthias Vinnemeier:

05241 – 851094, a.boeddeker@prowi-gt.de 05241 – 851092, e.pauly@prowi-gt.de

05241 – 851085, a.luehmann@prowi-gt.de 05241 – 851091, m.vinnemeier@prowi-gt.de

Weitere Informationen unter: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

pro Wirtschaft GT GmbH Stand: 30.04.2018